DAC7-Meldepflicht 2026: Regeln für Mikrojobs in Deutschland
Aktualisiert 23. Oktober 2026
Wenn du in Deutschland lokale Aufgaben oder Mikrojobs erledigst, nutzt du wahrscheinlich digitale Marktplätze, um flexible Nebenverdienste zu finden. Seit dem Inkrafttreten des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) gelten jedoch verbindliche Vorgaben für digitale Vermittlungsplattformen. Doch was genau bedeutet das für dich, wenn du Gelegenheitsjobs ausführst? In diesem Artikel erfährst du, wie die DAC7-Meldepflicht im Jahr 2026 funktioniert, welche Schwellenwerte wichtig sind und worauf du bei deinen Angaben achten solltest.
Das Wichtigste
- Plattformbetreiber sind verpflichtet, Daten über erbrachte Mikrojobs einmal jährlich elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.
- Die automatische Meldung entfällt nur unterhalb der Bagatellgrenze von weniger als 30 Transaktionen und maximal 2.000 Euro Vergütung pro Kalenderjahr.
- Bei Überschreiten einer der beiden Grenzen werden Stamm- und Finanzdaten an das BZSt weitergeleitet.
- Das PStTG ändert nicht das materielle Steuerrecht, sondern dient rein der verfahrensrechtlichen Transparenz für die Finanzbehörden.
Was beinhaltet das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)?
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) setzt die europäische DAC7-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/514) in deutsches Recht um, wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ausführt. Ziel dieser Gesetzgebung ist es, faire Bedingungen und Transparenz bezüglich der Einnahmen zu schaffen, die über digitale Vermittlungsportale erzielt werden.
Gemäß den Vorgaben des BZSt betrifft die Meldepflicht verschiedene Kategorien von Aktivitäten auf digitalen Plattformen. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Waren, die Vermietung von Immobilien oder Verkehrsmitteln sowie die Erbringung persönlicher Dienstleistungen – wozu auch Mikrojobs und Gelegenheitsaufträge gehören.
Wichtig zu wissen ist, dass sich die gesetzliche Pflicht direkt an die Plattformbetreiber richtet und nicht an die einzelnen ausführenden Jobber selbst (§ 1 PStTG / BZSt). Auf Marktplätzen wie Errander, wo Nutzer lokale Aufgaben im analogen Alltag für Auftraggeber übernehmen, erfasst das System die relevanten Transaktionen im Hintergrund. Auf Errander bestimmen Auftraggeber ihr eigenes Budget für eine Aufgabe, während das Geld sicher verwahrt und erst freigegeben wird, wenn die Erledigung bestätigt wurde. Für Aufgaben im privaten Wohnbereich verlangt Errander eine Identitätsprüfung mit Ausweisdokument und Selfie über den Dienst Didit, was geprüften Profilen ein entsprechendes Abzeichen verleiht. Auch wenn Errander die Auszahlung transparent verarbeitet, verpflichtet das Gesetz den Vermittler zur genauen Datenerfassung.
Welche Meldeschwellen und Schwellenwerte gelten im Jahr 2026?
Nicht jede kleine Aufgabe führt sofort zu einer automatischen Steuerdatenübermittlung. Nach § 5 Abs. 3 PStTG existiert eine sogenannte De-minimis-Ausnahme bzw. Bagatellgrenze für Gelegenheitsverkäufe und kleinere Aufträge. Ein Plattformbetreiber ist von der automatischen Meldung an das BZSt befreit, wenn ein Nutzer innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Plattform weniger als 30 Transaktionen abwickelt und gleichzeitig die Gesamtvergütung von 2.000 Euro nicht überschreitet (Quelle: § 5 Abs. 3 PStTG / BZSt).
Sobald jedoch eine dieser beiden Grenzen erreicht oder überschritten wird – also ab 30 Transaktionen oder ab einer Vergütung von mehr als 2.000 Euro im Kalenderjahr –, greift die gesetzliche Meldepflicht (§ 5 Abs. 3 PStTG). Es reicht somit bereits aus, wenn du beispielsweise 31 kleine Mikrojobs ausführst, selbst wenn deine Gesamteinnahmen deutlich unter 2.000 Euro liegen. Umgekehrt führt auch eine Gesamtsumme von über 2.000 Euro bei wenigen Aufträgen zur Meldung an die Behörden.
Was bedeutet die DAC7-Richtlinie für Menschen mit Mikrojobs?
Für Personen, die Mikrojobs ausführen, bringt die DAC7-Richtlinie vor allem eine Erhöhung der formalen Mitwirkungspflichten mit sich. Das BZSt betont, dass die Meldung durch eine Vermittlungsplattform rein verfahrensrechtlicher Natur ist (§ 1 PStTG / BZSt). Das bedeutet: Die materiellen Steuergesetze ändern sich durch das PStTG nicht. Deine grundsätzliche Pflicht, steuerrelevante Einkünfte eigenständig in deiner Einkommensteuererklärung anzugeben, besteht unabhängig von einer Plattformmeldung fort (Quelle: BZSt).
Damit Plattformen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können, müssen Mikrojobber ihnen notwendige Stammdaten wie die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) zur Verfügung stellen (Quelle: BZSt / PStTG). Wer diese Daten trotz Aufforderung nicht bereitstellt, muss mit Konsequenzen rechnen. Gemäß den gesetzlichen Regelungen und BZSt-Vorgaben sind Plattformen in solchen Fällen verpflichtet, Konten zu sperren oder Auszahlungen einzubehalten, bis die erforderlichen Informationen vorliegen. Auf Errander können Personen ab 18 Jahren Aufgaben annehmen; jedes Land bildet dabei seinen eigenen Marktplatz, sodass deutsche Aufgaben Personen in Deutschland vorbehalten sind.
Wie funktioniert die Datenverarbeitung auf digitalen Plattformen?
Die Erfassung und Übermittlung der Nutzerdaten erfolgt nach einem strukturierten Ablauf. Gemäß § 12 Abs. 1 PStTG erfassen Plattformbetreiber die meldepflichtigen Daten aggregiert pro Quartal. Einmal jährlich, spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres, übermitteln sie diese Informationen auf elektronischem Weg direkt an das BZSt (§ 12 Abs. 1 PStTG / BZSt).
Zu den gesetzlich geforderten Datenpunkten gehören nach § 6 und § 13 PStTG sowie den BZSt-Richtlinien:
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- Geburtsdatum
- Bankverbindung (IBAN)
- Die pro Quartal erzielte Gesamtauszahlung sowie die Anzahl der erbrachten Leistungen
Nach dem Empfang der Daten verarbeitet das BZSt diese weiter und leitet sie als Kontrollmitteilungen an die jeweils zuständigen örtlichen Finanzämter der Nutzer weiter (Quelle: BZSt). Das örtliche Finanzamt gleicht diese Daten anschließend mit den Angaben in deiner Steuererklärung ab.
Wo finden Auftragnehmer offizielle Informationen zu Steuerpflichten?
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz liefert lediglich den Rahmen für den Datenaustausch zwischen Plattformen und Finanzbehörden. Es entscheidet nicht darüber, wie viel Einkommensteuer oder Umsatzsteuer du im Einzelfall zahlen musst. Bei Fragen zu steuerlichen Freibeträgen oder der einkommensteuerlichen Bewertung von Nebeneinkünften solltest du dich immer an offizielle Stellen wenden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt auf seiner offiziellen Website ausführliche Informationen, Merkblätter und FAQs zum PStTG bereit (Quelle: BZSt).
Für allgemeine Fragen zur steuerlichen Erfassung von Nebeneinkünften bieten zudem das zuständige örtliche Finanzamt, die Minijob-Zentrale oder die Bundesagentur für Arbeit Orientierungshilfen. Wer rechtssichere Auskünfte zur individuellen steuerlichen Situation benötigt, sollte eine professionelle steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.
Wenn du bereit bist, flexible Aufträge in deiner Nähe zu entdecken, kannst du auf Errander Aufgaben durchstöbern oder eine eigene Aufgabe erstellen. Lies auch unsere weiteren Artikel, um mehr über die Verifizierung und sichere Plattformnutzung zu erfahren.
Häufige Fragen
Was ist der Hauptzweck des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG)?
Das PStTG setzt die EU-Richtlinie DAC7 in Deutschland um und verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen, Informationen über Einnahmen von Auftragnehmern an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden (Quelle: BZSt).
Ab wann werden Einnahmen aus Mikrojobs an das Finanzamt gemeldet?
Eine Meldung erfolgt nach § 5 Abs. 3 PStTG, sobald du pro Kalenderjahr mehr als 30 Transaktionen durchführst oder mehr als 2.000 Euro Vergütung auf einer Plattform erzielst (Quelle: BZSt).
Entbindet die automatische Plattformmeldung von der Steuererklärung?
Nein, die Meldung durch die Plattform ist reine Verfahrenstransparenz und entbindet dich nicht davon, steuerrelevante Einnahmen eigenständig in deiner Steuererklärung anzugeben (Quelle: BZSt).
Welche Daten muss ich der Plattform für die DAC7-Meldung bereitstellen?
Plattformen müssen Stammdaten wie deinen vollständigen Namen, deine Adresse, dein Geburtsdatum, deine Steuer-ID und deine IBAN erfassen und an das BZSt übermitteln (§ 6, § 13 PStTG / BZSt).
Was passiert, wenn ich meine Steuer-ID auf der Plattform nicht angebe?
Bei fehlender Mitwirkung sind Plattformbetreiber nach den Vorgaben des PStTG und des BZSt verpflichtet, das Konto zu sperren oder Auszahlungen einzubehalten (Quelle: BZSt / PStTG).
Quellen
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Dieser Artikel wurde mit KI geschrieben und ohne manuelle Prüfung automatisch veröffentlicht. Fakten sind mit Quellen belegt; Fehler bitte an hi@errander.eu melden.
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